Impressum / AGB

Carl Schlüter Getränkefachgroßhandel
Inh. Berthold Schlüter
Alte Bemeroder Str. 108
30539 Hannover-Bemerode
Telefon: 0511-511011
Telefon: 0511-511012
Telefax: 0511-5179230
E-Mail: Carl.schlueter@t-online.de

UStID: DE 115572167
ILN: 4329119000005
Amtsgericht Hannover
HRA: 15632

Quelle Fotos: Fotolia

Verantwortlich für den Inhalt: André Schlüter

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 12/2020)

  1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Carl Schlüter und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teils steht der Gültigkeit des sonstigen Inhalts nicht entgegen.
  2. Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftlich bestätigt bzw. Lieferung ausgeführt und akzeptiert.
  3. Bestellungen werden innerhalb unserer üblichen Geschäftszeit ausgeführt. Außerhalb der üblichen Geschäftszeit werden zusätzliche Kosten fällig. Die vereinbarten Lieferzeiten sind circa Lieferfristen. Eine angemessene Nachlieferfrist bei Verzug ist zu gewähren.
  4. Als Liefertage gelten jeweils nur die Wochentage von Montag bis Freitag. Der Samstag gilt nur nach vorheriger Vereinbarung als Liefertag.
  5. Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich Menge von Voll- und Leergut sowie Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen und bei begründeter Beanstandung erfolgt Ersatzlieferung oder Gutschrift. Dies gilt für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Mängel durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung beim Käufer, gehen zu dessen Lasten.
  6. Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und barrierefrei frei Haus hinter die erste verschlossene Tür. Die maximale Wegstrecke vom Lieferfahrzeug bis zum Lagerort beträgt 30 Meter. Der Lagerort muss für die Lieferung mit üblichen Kistenkarren geeignet sein. Bei ungeeigneten Lagerorten behalten wir uns eine Reduzierung der Liefermenge oder die Berechnung von zusätzlichen Kosten vor. Im Zweifelsfall verbleibt die Ware im Erdgeschoss. Zusätzliche Transport- und andere Dienstleistungen unserer Mitarbeiter müssen vorab abgesprochen werden und gehen auf Risiko des Käufers. Reine Transportleistungen (z.B. Leer-/Vollgutabholungen) werden nach Aufwand berechnet.
  7. Bei Lieferengpässen ist Firma Schlüter berechtigt die Liefermenge bedarfsgerecht zu kürzen oder gleichwertigen Ersatz zu liefern.
  8. Bei Selbstabholung plaziert Firma Schlüter die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Firma Schlüter ist nicht „Verlader“ im Sinne des § 412 HGB. Der Kunde ist bei Selbstabholung selbst für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
  9. Die Zahlung der Rechnungen erfolgt per Vorkasse oder Vorabüberweisung und ohne jeden Abzug. Andere Zahlungsarten (per Nachnahme, per Banklastschrift, per Überweisung) bedürfen der besonderen Absprache. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und bankübliche Verzugszinsen nach § 288 BGB, mindestens jedoch ein Zins in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Abschlagszahlungen werden grundsätzlich mit den ältesten offenen Posten verrechnet.
  10. Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Weg. Andere Versandarten bedürfen der vorherigen Absprache und können zusätzliche Kosten verursachen.
  11. Kisten, Pfand-Flaschen, Fässer usw. werden dem Käufer leihweise überlassen. Fremdleergut wird nicht zurückgenommen. Für Mehrweg-Gebinde wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen berechnet; es ist zeitgleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem und sortiertem Zustand verpflichtet. Bei Nichtrückgabe wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet. Bei Leergutsalden zu unseren Gunsten sind wir bei Beendigung der Geschäftsbeziehung berechtigt das fehlende Leergut zum Wiederbeschaffungspreis zu berechnen. Leergut wird nur bis zur Höhe der in einzelnen Leergutsorten gelieferten Mengen zurückgenommen.
  12. Kohlensäure-, Stickstoff- und Gasflaschen sind unveräußerlich und unverzüglich nach Entleerung zurückzugeben. Ab drei Monate nach Lieferung wird die handelsübliche Miete berechnet. Nach 24 Monaten oder Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne Rückgabe wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
  13. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sowie Begleichung sämtlicher anderer Kundenverpflichtungen uns gegenüber unser Eigentum. Dem Kunden zustehende Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt dieser mit umseitiger Unterschrift im Voraus zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Dies gilt für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
  14. Zahlungen über Verrechnungskontore, Abrechnungspartner oder Zahlungsdienstleister erfolgen nicht grundsätzlich Schuld befreiend. Der das Verrechnungskontor (etc.) beauftragende Kunde haftet bei Zahlungsausfall des Verrechnungskontors (etc.). Als bezahlt gilt eine einer bestimmten Warenlieferung zuzuordnende Rechnung erst bei Zahlungseingang auf einem Konto oder Kasse der Fa. Carl Schlüter. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
  15. Soweit nicht anders vermerkt, gilt das Lieferscheindatum als Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UstG.
  16. Nachträgliche Entgeltminderungen können sich aus individuell getroffenen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen ergeben.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
  18. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass Firma Schlüter die zur Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Firma Schlüter stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden im Rahmen des technisch Möglichen nicht beeinträchtigt werden.